Wildcampen und Biwakieren am Berg – was ist erlaubt?
Darf ich in meinem Campingbus überall übernachten wo ich möchte? Wer in Österreichs Bergen wildcampen will, findet sich in einem Paragraphendschungel wieder. Anders als in Skandinavien gibt es hierzulande keine rechtliche Grundlage, die erlaubt, irgendwo im Nirgendwo ein Zelt aufzuschlagen. In Österreich sind die Regelungen eher restriktiv und es gibt große Unterschiede zwischen den Bundesländern.
Eine Orientierungshilfe des Alpenvereins
Nicht erst seit der Corona-Pandemie finden immer mehr Menschen Erholung in den Bergen, die Bewegung an der frischen Luft und der Bergsport im Generellen haben viele positive Effekte. Doch gleichzeitig nimmt auch der Nutzungsdruck auf die Alpen zu und führt manchmal auch außerhalb der bekannten Touristen-Hotspots zu Problemen. Das passiert immer dort, wo Menschen – beflügelt durch den individuellen Freiheitsdrang – das Bedürfnis verspüren, auch abseits der etablierten Infrastruktur „in der Wildnis“ zu übernachten.
Campen im Wald
Das Forstgesetz 1975 (Bundesgesetz) sichert österreichweit zwar die freie Betretbarkeit des Waldes zu, „das Lagern bei Dunkelheit, Zelten …“ ist davon aber ausdrücklich ausgenommen. Das heißt, das Campen im Wald ist in ganz Österreich verboten. Es sei denn, es liegt eine ausdrückliche Zustimmung des Grundeigentümers vor.
Campen im alpinen Ödland
Für den Bereich oberhalb der Waldgrenze gibt es je nach Bundesland unterschiedliche gesetzliche Regelungen,
erklärt Liliana Dagostin, Leiterin der Abteilung Raumplanung und Naturschutz im Österreichischen Alpenverein.
In Kärnten, Niederösterreich und Tirol ist das Zelten außerhalb von Campingplätzen verboten. Bei Missachtung können teure Strafen blühen.
In Oberösterreich, Salzburg, der Steiermark und Vorarlberg gibt es kein explizites landesweites Verbot des Wildcampens, die Gemeinden können jedoch Einschränkungen festlegen. Eine vorherige Abklärung ist deshalb empfehlenswert. Falls Schutzgebiete die auserkorenen Übernachtungdstandorte sein sollten, so platzt der Traum von der Nacht im Freien aber auch in diesen Bundesländern.
Ansprechpartner und Auskunftsstellen sind zum einen die installierten Schutzgebietsbetreuungen sowie die Naturschutz-, und teilweise auch Tourismusabteilungen der entsprechenden Landesregierungen oder Bezirksverwaltungen (Bezirkshauptmannschaften). Einen detaillierten Überblick über die gesetzlichen Regelungen in den einzelnen Bundesländern gibt es auf t1p.de/campen.
Schutzhütte statt Wildcampen
Wer allerdings beispielsweise aufgrund einer Verletzung oder eines Schlechtwettereinbruchs zu einer Nacht im Freien gezwungen ist, hat keine negativen Konsequenzen zu befürchten. Das ungeplante alpine Biwakieren (Notbiwak) ist in ganz Österreich erlaubt.
Der Gebirgsraum ist ein ökologisch sensibler Bereich, an den unterschiedliche Nutzungsinteressen gestellt werden. Das ist der Grund für die eher restriktiven Regelungen in Österreich“
begründet Liliana Dagostin die Sinnhaftigkeit der Einschränkungen.
Das Gute hierzulande: Bergsportlerinnen und Bergsportlern steht ein dichtes Netz an Schutzhütten zur Verfügung, dessen Erhalt zwar mit einem großen Aufwand verbunden ist, das aber kostengünstig – und zweifelsfrei legal – genutzt werden kann.
Wohin, wenn es drückt?
Ein oft tabuisiertes Thema, das gerade beim Wildcampen oft dringlich wird: Der Klogang am Berg. Viele kennen dieses Bild: Benutzte Taschentücher, die beim Wandern den Wegesrand säumen. Alles Wurst?! Mitnichten! Je weiter Naturliebhaber in die Höhen steigen, desto sensibler wird jedoch der Lebensraum. Hinterlassenschaften wirken als Dünger und können Ökosysteme empfindlich verändern. Außerdem erhöhen sich die Verrottungszeiten mit zunehmender Höhe.
Toilettenpapier verrottet beispielsweise deutlich schneller als Papiertaschentücher*. Am besten wäre, gebrauchtes Papier , bei Wanderungen wieder mit ins Tal zu nehmen oder beim Wildcampen in den Mülleimer zuschmeißen. Leicht umsetzbar ist auch das Abstandhalten von Gewässern und Stadeln. Das schont nicht nur Flora und Fauna, auch Bauern und Grundbesitzer sind froh darüber. Manchmal ist es auch eine Frage des Timings: So könnte das ein oder andere sich anbahnende Bedürfnis sicher noch auf der Toilette erledigt werden.
*) Papiertaschentücher benötigen bis zu fünf Jahre, ehe sie verrottet sind.