Weitere Verhaltensregeln am Fels

Verhalten am Fels
Die Felsen sind Lebensraum für seltene Pflanzen, die nicht beschädigt oder entfernt werden dürfen. Bei Sperrungen aus Gründen des Artenschutzes sind die Sperrschilder des Arbeitskreise verbindlich. Jeder Kletterer sollte sich so verhalten, dass am Fels so wenig Spuren als möglich zurückbleiben. Auf den Gebrauch von Magnesia soll verzichtet werden. Routenblockaden durch endloses Topropen sind zu vermeiden. Um Fels- und Baumschäden zu minimieren, bitte immer lange Schlingen zur Umlenkung benutzen.

Verhalten im Umfeld der Felsen
Das Befahren von Forst- und Waldwegen mit Kraftfahrzeugen ist gesetzlich verboten und hat erhebliche Geldbußen zur Folge. Bitte deshalb nur auf den ausgewiesenen Parkplätzen parken. Zu den Felsen sind nur die üblichen Zu- und Abstiege zu benutzen. Übermäßiger Lärm sollte vermieden werden. Felssperrzeiten sind unbedingt zu akzeptieren. Abfälle haben selbstverständlich in der Natur nichts zu suchen.

Neuerschließung/Erstbegehungen

Die Anzahl der Kletterwege hat einen Stand erreicht, bei dem natürlich kletterbare Linien als Routenvorgabe nur noch in begrenzter Anzahl zu finden sind. Auch um Konflikten mit den Naturschutzverbänden und Behörden vorzubeugen, sollten Erstbegehungen mit größtmöglichster Rücksicht auf die Natur erfolgen.

  • Die vorhandene Vegetation ist zu belassen. Dies bezieht sich sowohl auf den Routenverlauf als auch auf den Felsfuß.
  • Der Erschließung von unten, die einen hohen Aufwand an Kreativität und Moral abfordert, ist gegenüber der Erschließung von oben der Vorzug zu geben. Nach Möglichkeit sind mobile Sicherungsmittel (Keile, Friends usw.) einem betonierten Ring vorzuziehen.
  • Der Erstbegeher / Erschließer entscheidet unter Beachtung der Richtlinienin eigener Verantwortung über die Ausstattung der von ihm eröffneten Route mit Sicherungsringen.
  • Es werden nur noch die offiziellen Ringe der Fachgruppe Sanierung und Sicherheit akzeptiert.
  • Zu geringe Ringabstände werden nicht toleriert. Eine zunehmende Routendichte darf nicht dazu führen, dass neu gesetzte Ringe von einer bestehenden Route aus greifbar sind. Ein Mindestabstand muss immer gewahrt bleiben.
  • Eine Erstbegehung ist abzuschließen, ehe ein neues Projekt begonnen wird. Als Zeichen für eine projektierte Route gilt eine Schlinge im ersten Ring.

Manipulierte Routen:

Die künstliche Schaffung und Erhaltung von Griffen und Tritten wird grundsätzlich abgelehnt, da die Natursportart Klettern ausschließlich von natürlich vorgegebenen Felsstrukturen lebt. Dies gilt auch für das übermäßige „Abräumen“ von brüchigem Gestein sowie das Verändern von Felspartien. Solche massiven Eingriffe an den als Naturdenkmäler ausgewiesenen Felsen sind aufgrund der bestehenden Rechtsverordnung verboten. Nur durch Rücksichtnahme und Verantwortungsbewusstsein sowohl untereinander als auch gegenüber der Natur ist es möglich, dass das einvernehmliche Nebeneinander von Klettern und Naturschutz auch für die Zukunft bewahrt bleibt. Jeder Kletterer kann durch vorbildliches Handeln seinen positiven Beitrag leisten.

Verändern von bestehenden Routen
Der ursprüngliche Charakter der anspruchsvollen Kletterei in der Südpfalz soll in jedem Fall erhalten bleiben. Für klassische Wege und für Wege, bei denen die Erstbegeher nicht mehr erreichbar sind, übernimmt die Fachgruppe Sanierung und Sicherheit (SANSI) die Koordinierung nachträglicher Sicherungsmöglichkeiten. Zusätzliche Ringe (nH = nachträglich geschlagener Haken oder Ring) dürfen daher nur nach Absprache mit dieser Fachgruppe bzw. dem Erstbegeher gesetzt werden.

    Text: Kletterszene
  • Beitragsdatum 30. März 2009