Lockdown, auch im Kletter- und Boulderhallen Business

Bereits im März mussten die Kletter- und Boulderhallen bundesweit schließen. So wie alle, wurden die Hallenbetreiber damals vollkommen überrumpelt angesichts der abrupten Schließung.

Mit den warmen Temperaturen öffneten die Hallen im Mai und Juni wieder ihre Pforten und mit ausgeklügelten Hygienekonzepten konnte der Betrieb, wenn auch reduziert, weiter am Laufen gehalten werden. Man hatte sich bereits arrangiert mit dem neuen Leben und Sporteln unter Corona-Bedingungen, doch wie die Virologen schon vermutetet hatten, drohte das Damoklesschwert einer zweiten Corona-Welle im Herbst über der vermeintlichen Sicherheit von Masken und Abständen.

Als dann die Zahlen in Frankreich und England so dramatisch stiegen und die Kletterhallen dort schließen mussten, war bereits zu vermuten, dass Deutschland das Gleiche drohen könnte. Seit Montag haben neben Gastronomie und Kulturstätten auch Sportstätten ihre Pforten für einen Monat geschlossen.

Boulderwelt münchen Ost - Bouldern - Kletterszene

„Der erste Lockdown hat große Umsatzlücken hinterlassen, die nur teilweise mit Hilfsmaßnahmen kompensiert werden konnten. Auch die vom Staat verbürgten Darlehen, müssen inkl. Zinsen komplett zurückbezahlt werden. Daher klafft für 2020 ein Umsatzloch in den Bilanzen der Hallen. Ein zweiter Lockdown, gerade jetzt wieder in der beginnenden Hauptsaison, würde die Situation weiter verschärfen. Gut möglich, dass so mancher Betrieb zur Aufgabe gezwungen wird.

Alle übrigen Kletter/Boulderhallen werden jedenfalls sehr lange an diesen Zwangsschließungen leiden und die Rückstände nur langsam aufholen können.“

so Bruno Vacka, der erste Vorsitzende des KLEVER-Kletterhallenverbands

Auch die Boulderwelt vermutet katastrophale wirtschaftliche Folgen und einen Zurückwurf des gesamten Bouldermarkts.

Es wird staatliche Hilfen geben

Kletter- & Boulderhalle mit bis zu 50 Beschäftigten können eine einmalige Kostenpauschale in Höhe von bis zu 75 Prozent ihres Umsatzes von November 2019 erhalten. Die Höhe errechnet sich aus dem durchschnittlichen wöchentlichen Umsatz des Vorjahresmonats, gezahlt wird sie für jede angeordnete Lockdown-Woche. Für Hallen die nach November 2019 eröffnet wurde, wird der Vergleich mit den Umsätzen von Oktober 2020 herangezogen. Soloselbständige wie RoutenschrauberInnen und TrainerInn haben ein Wahlrecht: sie können als Bezugsrahmen für den Umsatz auch den durchschnittlichen Vorjahresumsatz 2019 zugrunde legen.

Die Auszahlung soll nach vereinfachtem Antrag über die Plattform der Überbrückungshilfe erfolgen. Da die Umsetzung der Einzelheiten noch etwas Zeit in Anspruch nehmen wird, wird aktuell die Gewährung von Abschlagszahlungen geprüft. 

Zudem gibt es weiterhin die Überbrückungshilfe II und III, mit denen Soloselbständige und Firmen durch einem Kredit ihre Existenz sichern können. 

Es gilt zu hoffen, dass Kletterhallen, Trainern usw. gut durch diese Zeit kommen und dass diese Maßnahmen die zweite Welle brechen und die Hallen ab Dezember wieder öffnen können.

    Text: Noya Wildenhaus/ Kletterszene

    Foto: Boulderwelt München Ost / Ks.com Archiv

  • Beitragsdatum 3. November 2020