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Bloß keine Panik! [Kuhangriff-Urteil]

04. März 2019  in News

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Am 20. Februar hat das Landesgericht Innsbruck ein vielbeachtetes Urteil gefällt. Darin wurde ein Almbauer zur Zahlung einer hohen Schadenersatzsumme an die Hinterbliebenen einer 2014 tödlich verunfallten Wanderin verurteilt. Diese war von einer Kuhherde zu Tode getrampelt worden. In der Öffentlichkeit wird nun viel darüber diskutiert, ob dieses Urteil gravierende Folgen haben könnte – sowohl für den Almbetrieb als auch für den Tourismus. Es genügt allerdings ein Blick auf das Urteil, um zum Schluss zu kommen: Hier ist Gelassenheit angebracht.


 

Im Urteil geht es um eine besondere Situation


Der tödliche Unfall, um den es beim aktuellen Urteil geht, ereignete sich an einem stark frequentierten Weg zu einer beliebten Gaststätte inmitten des Weidegebiets einer zuvor bereits mehrfach für ihr agressives Verhalten aufgefallenen Mutterkuhherde. Das Landesgericht Innsbruck schreibt in der Zusammenfassung des Urteils:

"An derart stark frequentierten Orten reicht ein bloßer Hinweis auf das Vorhandensein einer Mutterkuhherde nicht aus, sondern ist zusätzlich eine Abzäunung notwendig, um der von den Tieren ausgehenden Gefahr zu begegnen."


 

Die Einzäunung aller Almflächen wird nicht gefordert


Ebenfalls in der Zusammenfassung des Urteils schreibt das Landgericht Innsbruck: "Entgegen der - in der Öffentlichkeit - immer wieder propagierten Ansicht geht es hier nicht darum, sämtliche Wege in einem Weidegebiet abzuzäunen, sondern nur um den konkreten Unfallbereich. Eine Abzäunung sämtlicher Wege durch ein Almgebiet wäre einerseits wohl nicht notwendig (...), andererseits wäre ein solcher Aufwand dem Tierhalter kaum zumutbar." Anders formuliert: Die Situation am Unfallort war sehr speziell – die Kombination aus sehr hoher Frequentierung durch Wanderer und aggressiven Tieren – und findet sich im "normalen" Almgelände eher selten. Deshalb sind auf den allermeisten Almflächen auch keine massiven Konsequenzen zu befürchten.

 

Die Almflächen sind wesentlicher Teil der Alpen


Nun ist die Aufregung bei den Almbauern gut nachvollziehbar – und auch bei den Touristikern. Denn schon stehen Ankündigungen der Almbauern im Raum, die Wanderwege über ihre Weideflächen zu sperren. Gerade deshalb ist es jetzt besonders wichtig, gelassen zu bleiben und die Bedeutung des Urteils richtig zu lesen. In Tirol findet deshalb am Mittwoch, 27. Februar, auf Einladung der Landesregierung ein Runder Tisch statt, an dem auch der Österreichische Alpenverein teilnimmt. Mit ihm teilt der Deutsche Alpenverein die Überzeugung, dass Almflächen zum Wesen der Alpen gehören und in der jetzigen Form unbedingt zu erhalten sind. Sie machen das Landschaftsbild erst so vielfältig und abwechslungsreich, wie wir alle es schätzen. Es ist deshalb im ureigensten Interesse aller Bergsportlerinnen und Bergsportler, sich in Weidegebieten angemessen zu verhalten. Nur so wird eine Koexistenz von Almbewirtschaftung und Bergtourismus auch in Zukunft so gut funktionieren, wie es seit vielen Jahrzehnten bereits funktioniert.

 

So begegnet man Kuhherden am besten



Tipps zum richtigen Umgang mit Weidetieren gibt auch die Landwirtschaftskammer Tirol


 

https://youtu.be/MJfMNrQZii8

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