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Zelten und Biwakieren in Österreichs Bergen [Übersicht rechtlicher Rahmenbedingungen]

18. Juni 2014  in News

Zelten und Biwakieren in Österreichs Bergen [Übersicht rechtlicher Rahmenbedingungen]
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_jugend_presse_logos_downloads_oeav_logo_OeAV_Logo_in_DruckqualitaetDas Zelten im Wald ist österreichweit per Gesetz verboten. Zwar sichert § 33 des Forstgesetzes jedermann die freie Betretbarkeit des Waldes zu, das „Lagern bei Dunkelheit, Zelten, ...“ ist aber klar davon ausgenommen. Es sei denn, es liegt eine ausdrückliche Zustimmung des Grundeigentümers vor. 

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Text: MMag.a Liliana Dagostin, kletterszene.com Foto: OeAV

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