
Umweltverträglichkeitsprüfungs-Pflicht für Erweiterung des Skigebiets im Pitztal
Nachdem die Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) im Skigebiet Pitztaler Gletscher seitens der Projektverantwortlichen bekämpft wurde, bestätigt nun das Bundesverwaltungsgericht: Der geplante Ausbau unterliegt einer UVP-Pflicht. Er umfasst u.a. die Erschließung des Karlesferners im Bereich des Skigebietes Pitztaler Gletscher. Der Österreichische Alpenverein begrüßt diese Entscheidung und rechnet nach dieser Klarheit auch mit demselben Ergebnis für den Bereich des Skigebiets Kaunertaler Gletscher.
Das Bundesverwaltungsgericht hat bestätigt, dass die massiven Bauvorhaben im Skigebiet Pitztaler Gletscher, die neue Liftanlagen und Pisten vorsehen, eine Neuerschließung bedeuten. Sie sind daher einer entsprechenden Prüfung zu unterziehen. Der Alpenverein sieht sich in seiner langjährigen Argumentation bestärkt – insbesondere im Kampf gegen die schleichende Aushöhlung von Umweltstandards bei Gletschererschließungen.
Appell an die Politik: echter Schutz für Gletscher
Tirols Gletscher sind nach dem Tiroler Naturschutzgesetz bereits geschützt. Die sogenannte Gletscherschutzverordnung habe jedoch die rechtlichen Grundlagen dafür geschaffen, dass Skigebietsbetreibende von dem Gletscherschutz abweichen dürfen, erläutert Liliana Dagostin, Leiterin der Abteilung Raumplanung und Naturschutz im Österreichischen Alpenverein: „Die Tragweite der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ist nicht zu unterschätzen, sie sollte, das hoffen wir, auch für die geplante Erschließung des Gepatschferners im Kaunertal richtungsweisend sein.”
Die Zerstörung unberührter Natur in den Alpen schreitet voran. Die Politik ist gefordert den Wert der alpinen Naturräume und da vor allem der Gletschervorfelder endlich zu erkennen und zu schützen, denn die Schäden, die wegen zunehmender Verbauung angerichtet werden, sind unumkehrbar. Der Österreichische Alpenverein fordert daher die Tiroler Landesregierung zum wiederholten Male auf, die bestehende und irreführend benannte „Gletscherschutzverordnung“ aufzuheben, welche Schutz suggeriert, tatsächlich jedoch rechtliche Schlupflöcher zur Umgehung des Naturschutzgesetzes schafft.
Weiter Informationen dazu finden Sie unter:
- Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP-G)
- Ablauf einer Umweltverträglichkeitsprüfung
- Liste der anerkannten Umweltorganisationen in Österreich (Stand 2025)
- UVP kurz erklärt – Alpenvereinsjugend Blog
Video-Link: https://youtu.be/aphGpbu_C5c?si=OeEm-hMiXXZ6e9TS