Aufruf zur Überprüfung des Edelrid Klettergurt „Austin II“

logo-edelridDie hohe Qualität unsere Produkte ist tief in der Philosophie von EDELRID verankert. Als Reaktion auf einen Zwischenfall in einer Kletterhalle fühlen wir uns aufgrund unseres Qualitätsanspruchs dazu verpflichtet, die Nähte der Beinschlaufen unseres Klettergurt „Austin II“ (Artikelnummer 71707) hinsichtlich ihrer Sichtbarkeit und Unversehrtheit zu überprüfen. Beim „Austin II“ handelt es sich um einen speziellen Verleihgurt, der vor allem in Kletterhallen verwendet wird. EDELRID hat sofort 75% der jemals hergestellten Gurte persönlich in zahlreichen Kletterhallen überprüft und keinerlei Mängel festgestellt. Das Vorgängermodell AUSTIN (Artikelnummer 71634) ist von diesem Aufruf nicht betroffen.

 

Bildschirmfoto 2015-12-24 um 09.19.07Überprüfung des Edelrid Klettergurtes „Austin II“2

Abbildung 1: Die Nähte an den Beinschlaufen müssen in Kontrastfarbe sein. Das Nahtbild muss dem auf der Abbildung entsprechen

Um die Überprüfungsquote noch weiterzu verbessern, fordern wir nun auch alle privaten Nutzer eines „Austin II“ auf, die Sichtbarkeit der Beinschlaufennähte, wie nachfolgende Abbildung zeigt, zu kontrollieren.

 

Durchführung der Überprüfung:

Überprüfung des Edelrid Klettergurtes „Austin II“1

Um den Stand der erfolgten Überprüfung messen zu können, bitten wir Sie um:

  • Überprüfung des Edelrid Klettergurtes „Austin II“Die Zusendung eines Fotos einer Beinschlaufennaht zusammen mit der Chargennummer wie im nachfolgenden Beispielbild zu sehen, an service@edelrid.de
  • Die Angabe Ihres vollständigen Namens zusammen mit Ihrer Anschrift

Sollte die Naht nicht wie im Bild erkennbar sein, schicken Sie den Gurt bitte sofort an EDELRID (Adresse steht in der Fußzeile). Selbstverständlich werden wir umgehend für einen Ersatz sorgen. Wir danken Ihnen im Vorausfür Ihre Mithilfe und möchten uns bei jedem teilnehmenden Kunden dafür mit der Zusendung eines Pure Slider Karabiners erkenntlich zeigen.

    Text: Edelrid Foto: © Edelrid
  • Beitragsdatum 24. Dezember 2015