Skitouren auf Pisten: Was darf man wo?

Skitourengehen auf Pisten wird immer beliebter. Die Gründe: Keine Orientierungsschwierigkeiten in alpinem Gelände, die Pisten sind vor Lawinen sicher und die Abfahrt ist einfach zu bewältigen. Doch auch auf Pisten ist Vorsicht geboten und es kann zu heiklen Situationen kommen: Mit Alpinskifahrern, die nicht erwarten, dass ihnen bei der Abfahrt jemand entgegenkommt. Oder mit den Pistenraupen, beim Präparieren nach Betriebsschluss. Der DAV hat daher 10 Regeln aufgestellt, um die Sicherheit beim Skitourengehen auf Pisten zu gewährleisten und gefährliche Situationen zu vermeiden.

Skipisten stehen in erster Linie den Nutzern der Seilbahnen und Lifte zur Verfügung!

Darüber hinaus gilt:

  • Aufstieg und Abfahrt erfolgen auf eigenes Risiko und eigene Verantwortung.
  • Nur am Pistenrand aufsteigen (FIS-Regel Nr. 7). Dabei hintereinander, nicht nebeneinander gehen. Auf den Skibetrieb achten.
  • Besondere Vorsicht an Kuppen, in Engpassagen, Steilhängen und bei Vereisung der Piste. Bei Pistenquerung möglichst einzeln gehen bzw. Abstände zueinander halten. Keine Querung in unübersichtlichen Bereichen.
  • Pistensperrungen, Warnhinweise und lokale Regelungen immer beachten.
  • Bei Pistenarbeiten sind die Pisten aus Sicherheitsgründen gesperrt. Insbesondere bei Einsatz von Seilwinden besteht Lebensgefahr.
  • Frisch präparierte Skipisten nur in den Randbereichen befahren. Bei Dunkelheit stets mit eingeschalteter Stirnlampe gehen, reflektierende Kleidung tragen.
  • Auf alpine Gefahren, insbesondere Lawinengefahr, achten. Keine Skitouren durchführen, wenn Lawinensprengungen zu erwarten sind. Nur geöffnete Pisten sind vor Lawinen gesichert.
  • Skitouren nur bei genügend Schnee unternehmen. Schäden an der Pflanzen- und Bodendecke vermeiden.
  • Rücksicht auf Wildtiere nehmen. Bei Dämmerung und Dunkelheit werden Tiere empfindlich gestört. Hunde nicht auf Skipisten mitnehmen.
  • Regelungen an den Parkplätzen beachten, Parkgebühren bezahlen, umweltfreundlich anreisen.

Die zehn Regeln stoßen dort an ihre Grenzen, wo Pisten von einer zu großen Anzahl Tourengeher frequentiert werden. Aufgrund des Gefährdungspotentials und der Nutzungseinschränkung für die Abfahrer können hier zukünftig auch strikte Trennungen von Aufstieg und Abfahrt notwendig werden. Die Ausgestaltung muss individuell vor Ort festgelegt und immer wieder auch angepasst werden.

Bereits seit 2003 bemüht sich der DAV um einvernehmliche Lösungen in allen bayerischen Skigebieten. Dabei arbeitet der Verein mit allen Beteiligten eng zusammen: dem Verband Deutscher Seilbahnen und Schlepplifte (VDS), dem Bayerischen Innen- und Umweltministerium, dem Landesamt für Umwelt, dem Deutschen Skiverband, dem Lawinenwarndienst sowie den Lift- und Bahnbetreibern, Gemeinden und zuständigen DAV-Sektionen.

Was darf man wo?

Regelungen in den Alpenländern

Tourengehen auf Pisten ist seit Jahren ein Trend. Wie reagieren die Verantwortlichen der Alpenregionen auf diese Entwicklung? Was ist wo erlaubt, was ist verboten?

 

Regelungen von restriktiv bis liberal

Die Skigebietsbetreiber und die Gesetzgeber der Alpenländer reagieren sehr unterschiedlich auf das Skitourengehen auf Pisten. Manche empfinden Tourengeherinnen und Tourengeher in Skigebieten eher als störend, Unfallgefahren und Haftungssorgen werden thematisiert. In anderen Regionen erkennt man, dass immer mehr Wintergäste die Abwechslung suchen: Mal Langlaufen, mal Pistenskifahren, mal eine Skitour – und diese gerne auch auf der Piste. Die Verantwortlichen einiger Alpenregionen gehen weiterhin restriktiv vor, während in anderen Ländern stark auf gegenseitiges Verständnis gesetzt wird.

Pistentourengeher sollten stets beachten, dass Skigebiete eine aufwendige Infrastruktur bereitstellen und Pisten in erster Linie für die Nutzer der Seilbahnen und Lifte gedacht sind. Rücksichtnahme ist daher geboten und es freut die Gastgeber, wenn seitens der Tourengeher Bereitschaft zu erkennen ist, die Infrastruktur nicht nur zu nutzen, sondern auch monetär zu unterstützen – sei es durch das Bezahlen des geräumten Parkplatzes oder durch eine Einkehr in einer Berghütte im Skigebiet. Generell wichtig ist, dass Sperrungen für  Pistenpräparierung  oder Lawinensprengungen beachtet werden, denn sie bedeuten Lebensgefahr.

 

Pistenskitouren in Bayern

In allen bayerischen Skigebieten gibt es Aufstiegsmöglichkeiten für Tourengeher, entweder auf ausgewiesenen Routen oder am Pistenrand.

Sperrungen sind nur bei konkreter Gefahrenlage, insbesondere bei Pistenpräparierung, Lawinensprengung oder Vereisung, zulässig, dann aber dringend zu beachten! Auch die FIS- und die DAV-Regeln für Skitouren auf Pisten sowie örtliche Regelungen (z.B. zu den Tourenabenden) müssen eingehalten werden.

 

Pistenskitouren in Österreich

In Österreich haben Tourengeher kein unbeschränktes Recht, über Skipisten aufzusteigen.

Die „Wegefreiheit nach dem Forstgesetz“ greift auf Skipisten im Waldbereich nicht. Allerdings geht der ÖAV davon aus, dass alte Wegerechte und solche mit entsprechend langer Benutzungsdauer (i.d.R. 30 Jahre) auch im Winter ihre Gültigkeit behalten. In Vorarlberg haben Tourengeher bei geschlossener Schneedecke ein allgemeines Recht zur Benutzung von Skipisten. Im Osten Österreichs gilt für einige Skigebiete dagegen ein generelles Verbot für Pistentouren.

Manche Skigebiete bieten Aufstiegsrouten an, teils werden Gebühren erhoben. Pistensperren (etwa zur Präparierung) müssen Tourengeher immer und überall beachten. Neben den FIS-Regeln gelten die „10 Empfehlungen für Pistentouren – sicher und fair!“ des Österreichischen Kuratoriums für Alpine Sicherheit.

Weitere Infos

 

Pistenskitouren in der Schweiz

Skitouren auf Pisten sind in der Schweiz grundsätzlich unter der Voraussetzung erlaubt, dass die FIS-Regeln (Aufsteigen nur am Pistenrand!) und die fünf Regeln des Verbandes Seilbahnen Schweiz (SBS), des Schweizer Alpenclubs (SAC) und der Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu) eingehalten werden.

Unter besonderen Umständen können Pisten allerdings für Tourengeher gesperrt bzw. Nutzungsgebühren erhoben werden. Nach dem Skibetrieb sind alle Pisten zur Präparierung gesperrt; immer mehr Skigebiete bieten aber an ausgewählten Abenden offene Pisten für Tourengeher an.

Weitere Infos:

Pistenskitouren in Italien

Nach dem italienischen Skipistengesetz sind Skitouren auf Pisten grundsätzlich verboten, was örtlich durch die Pistenpolizei kontrolliert wird.

Skigebietsbetreiber können das pauschale Verbot jedoch aufheben und in eigenem Ermessen Regelungen treffen. Immer mehr Skigebiete machen davon Gebrauch und bieten Aufstiegsmöglichkeiten an. Der Alpenverein Südtirol (AVS) pflegt eine Liste mit den Regelungen in Südtiroler Skigebieten. Zu beachten sind neben den FIS-Regeln die zehn „Empfehlungen für Skitouren auf  Skipisten“ des AVS.

Weitere Infos:

    Text: Deutscher Alpen Verein, Kletterszene Foto: DAV/Manfred ScheuermannDAV/Daniel HugNadine Ormo, T. Wenzler
  • Beitragsdatum 11. Februar 2019