Neue Wildschutzgebiete am Spitzingsee

Im Rotwandgebiet gelten in einigen Bereichen zukünftig von 1. Dezember bis 14. Juli Betretungsverbote. Das hat das Landratsamt Miesbach heute mit der Ausweisung dieser Zonen als Wildschutzgebiete bekannt gegeben. Grund dafür ist die Zunahme der Tourenaktivitäten im Winter in diesem Bereich.

Anders lässt sich der Naturschutz in dieser speziellen, besonders stark frequentierten Region nicht mehr sicherstellen.Dass wir als DAV den Beschluss des Landratsamts Miesbach mittragen, bedeutet keinen Paradigmenwechsel. Wir setzen nach wie vor prinzipiell auf Freiwilligkeit, statt Verbote auszusprechen. In den allermeisten Regionen funktioniere das hervorragend.

erklärt Hanspeter Mair, Geschäftsbereichsleiter Alpine Raumordnung beim Deutschen Alpenverein.

Etwas anders sieht es im Bereich um den Spitzingsee aus. Die DAV-Sektion München besitzt dort mehrere Hütten und betreut rund 40 Kilometer Wanderwege. Günther Manstorfer, Vorsitzender der Sektion München, weiß um die Bedeutung der Region als Naherholungsgebiet: „Der Spitzing ist und bleibt ein Kernbereich unserer Aktivitäten. Als beliebtes Tourenziel im Münchner Einzugsgebiet ist die Region einem starken Nutzungsdruck ausgesetzt. Die Natur darf darunter nicht leiden! Deshalb war die Entscheidung seitens des Landratsamts Miesbach aus unserer Sicht unvermeidbar.“

Auch die DAV-Sektionen Miesbach, Leitzachtal, Turner-Alpen-Kränzchen, Schliersee, Bergbund Hausham und Bergbund München unterstützen die Entscheidung des Landratsamts.

[sposnor]

Aus Wald-Wild-Schongebieten werden Wildschutzgebiete

Der Deutsche Alpenverein setzt sich seit 1995 mit dem Projekt „Skibergsteigen umweltfreundlich“ und der Kampagne „Natürlich auf Tour“ für naturverträglichen Bergsport im winterlichen Gebirge ein. Wald-Wild-Schongebiete dienen den Tieren als Rückzugsmöglichkeit, ausgewiesene Aufstiegsrouten lenken die Schneesportler*innen in weniger sensible Zonen. Das Konzept beruht auf Freiwilligkeit.

Ein Teil der bisherigen Wald-Wild-Schongebiete am Spitzingsee wird nun zu Wildschutzgebieten, die im Winter und in der Balz-, Brut- und Aufzuchtzeit der Tiere nicht betreten oder befahren werden dürfen. Konkret handelt es sich um Bereiche am Jägerkamp, Benzingspitz, Lämpersberg und an der Maroldschneid – insgesamt rund 320 Hektar Land in den Gemeinden Fischbachau, Schliersee und Bayrischzell. Die üblichen Ski- und Schneeschuhrouten sind nicht betroffen. Auch die Hauptwanderwege bleiben frei.

Ein Verstoß gegen das Betretungsverbot kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden.

  • Credits Text Cornelia Kreß/ DAV, Kletterszene.com
  • Credits Fotos Manfred Scheuermann, Florian Bossert
  • Beitragsdatum 10. November 2021