Im Okertal kann wieder geklettert werden [IG Klettern]

okertalAm 22. November 2010 hat der Kreistag des Landkreises Goslar die Verordnung zum Landschaftsschutzgebiet Harz beschlossen. Im ersten Entwurf der Verordnung stand noch ein halbjährliches Kletterverbot für das halbe Tal, dies konnte durch konstruktive Gespräche und Verhandlungen der IG und des DAV mit der Unteren Naturschutzbehörde in Goslar verhindert werden. Die Verordnung, die voraussichtlich am 01.02.2011 in Kraft tritt, enthält folgende fürs Klettern und den Naturschutz gleichermaßen zufriedenstellende Regelungen: Die Ostseite des Okertal liegt in der Zone H (Hauptzone), die Westseite des Okertal und die Treppensteingruppe liegen in der besonders geschützten Zone N (Natura 2000) des LSG. Klettern frei: In der Zone H ist das Klettern wie bisher ganzjährig frei, dazu gehören: Die Okertal Ostseite bis auf die Treppensteingruppe.
Weiter ganzjährig kann in Zone N geklettert werden an: Marienwandgruppe (Forellenkanzel bis Teufelskanzel), Dülferklötze (mit Sockeln, Wasser- und Wehrfelsen, Zipf), Schlafender Löwe, Überhanggrat (Überhangfels bis Warzenwand), Adlerklippen (mit Rastplatzwand), Treppensteinklippen (Savage Pillar bis Kleiner und Großer Treppenstein).

Damit kann an allen für das Klettern wichtigen Felsgruppen wie bisher ganzjährig geklettert werden!

Befristetes Kletterverbot Zone N: In der Zone N besteht ein Kletterverbot vom 01.02. bis 31.07. jeden Jahres, allerdings sind die oben stehenden Felsgruppen von diesem Verbot ausgenommen. Verzichten müssen wir zwischen 01.02. und 31.07. auf die Scheckenköpfe und die Scheckengrate. Befristete Sperrungen wegen Vogelbrut: Die bisherigen Regelungen gelten weiter: Gesperrt sind ab okertal-101.02. bis 31.07. die Rabowklippe, die Uhuklippe und der Große Treppenstein Nord- und Ostseite. Wenn es zu keiner Brut kommt bzw. nach Brutende werden die Felsen wieder freigegeben. Unbefristetes Kletterverbot Zone N: Kletterverbot besteht für die Felsgruppen, die schon bisher gesperrt waren, also Zmuttgrat, Kahbergsgrate, Kleiner Scheckengrat, Moosgrate, Buckel, Tränkefels usw. Neutouren: Neutouren bedürfen im gesamten LSG der Erlaubnis. Wo genau weitere Neutouren gemacht werden können, soll im Laufe des nächsten Jahres mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Goslar geregelt werden. Näheres findet Ihr in Kürze in der Klettergebietsinformation auf der IG Klettern Internetseite.

Text: Axel Hake  IG Klettern Niedersachsen, kletterszene.com

  • Beitragsdatum 30. November 2010