EuGH-Urteilsverkündung: Öffentliche Förderung von DAV-Kletterhallen zulässig

Der Europäische Gerichtshof hat am 9. Juni 2016 sein Urteil verkündet, dass die öffentliche Förderung von Kletterhallen des Deutschen Alpenvereins (DAV) rechtmäßig ist. Gegen diese Förderung hatte der Verband der privaten Kletterhallen KLEVER geklagt. „Wir sind sehr froh über die Entscheidung“, sagte DAV-Präsident Josef Klenner nach Bekanntwerden des Urteils.

„Schließlich leisten wir in unseren Hallen einen erheblichen und gemeinnützigen Beitrag zur Entwicklung des Breitensports in Deutschland.“

 

Ausgangspunkt des Verfahrens in Berlin
Hintergrund des Gerichtsverfahrens war ein DAV_Kletterhalle_Copyright DAV-Hans-HerbigBeschluss der Europäischen Kommission vom 5. Dezember 2012, in dem sie die öffentliche Förderung von Kletterhallen des Deutschen Alpenvereins durch deutsche Länder und Kommunen gebilligt hatte. In der Begründung hieß es, die in Frage stehenden staatlichen Beihilfen seien mit dem Binnenmarkt vereinbar. Die Kletterhallen dienten der Förderung des Breitensports und damit einem der Ziele der EU. Ursprünglich nahm die Auseinandersetzung in Berlin ihren Ausgang, wo ein privater Hallenbetreiber gegen die Förderung einer DAV-Halle durch den Senat geklagt hatte.

Das Urteil ist wichtig für die Sportförderung in Deutschland insgesamt
Mit Spannung haben nicht nur die Kletterszene und die Kletterbranche auf das Urteil gewartet. Bei einem anderen Ausgang des Verfahrens wäre die Struktur der Sportförderung in Deutschland insgesamt infrage gestellt gewesen – mit unabsehbaren Folgen für die vielfältige und in dieser Form weltweit einmalige Sportlandschaft. Entsprechend erleichtert war deshalb auch Dr. Olaf Tabor, Hauptgeschäftsführer des DAV:

„Das Urteil bestätigt, dass die Sportförderung in Deutschland, die seit Jahrzehnten gute Praxis ist, auch weiterhin der Infrastruktur des Deutschen Alpenvereins zugutekommen kann.“

    Text: DAv Pressestelle, Foto: DAV/Thilo Brunner
  • Beitragsdatum 9. Juni 2016