Der Konflikt um das Klettergebiet in den Bodensteiner Klippen eskaliert

Seit den 1920er Jahren klettern Familien und Freizeitkletterer mit Seil und Haken an den Sandsteinfelsen des Hainbergs oberhalb des kleinen Ortes Bodenstein. Jetzt hat der Waldeigentümer Bernward Richert die Sicherungshaken in den Felswänden absägen lassen. Wie kam es dazu?

bodensteiner-klippen-2015-06-18-03Der Landkreis Wolfenbüttel hat Anfang Juni dem Antrag Richerts auf Kletterverbot stattgegeben. Er beruft sich dabei auf einen Paragraphen im Niedersächsischen Waldgesetz, der Grundeigentümern das Sperren des Waldes zur Gefahrenabwehr und zur ordnungsgemäßen Waldbewirtschaftung erlaubt. Die Verteter der niedersächsischen Kletterverbände IG Klettern und Deutscher Alpenverein, Axel Hake und Richard Goedeke, können die vom Landkreis vorgebrachten Argumente gegen das Klettern nicht nachvollziehen.

Da ist die Rede von Gefahren für Wanderer durch fallende Karabiner, abbrechende Steine und Sicherungshaken. Nach Auskunft von Hake und Goedeke hat es solche Unfälle aber nie gegeben. Auch die Gefahr von Waldbränden kann sicher nicht den Kletterern angelastet werden, da viele andere Besucher im beliebten und reizvollen Wald unterwegs sind. Außerdem ist Feuer im Wald sowieso verboten, dazu brauche es kein Kletterverbot. Dass der Landkreis bestreitet, Klettern diene der Erholung, und zähle deshalb nicht zum Betretensrecht, wundert beide, denn das wird bundesweit anders gesehen.

Inzwischen sind Dutzende Beschwerdemails über das Kletterverbot beim Leiter des Amtes für Bauen und Umwelt, Rolf Teletzki eingegangen. Der Landkreis Wolfenbüttel macht sich durch sein sport- und tourismusfeindliches Verbot bundesweit zum Thema. Die Kletterverbände versichern, sie werden alles Nötige tun, um das Kletterverbot an den Bodensteiner Klippen zu kippen.

Das Betreten des Waldes zu Erholungszwecken ist nach dem Waldgesetz jedem erlaubt. Dabei ist es egal, ob es sich um öffentlichen- oder Privatwald handelt, eine Errungenschaft des Grundgesetzes über den Feudalbesitz an Grund und Boden aus früheren Tage. An den Felsen im Landkreis Goslar, wenige Meter weiter südlich, ist das Klettern weiterhin ohne Konflikte naturverträglich möglich.

bodensteiner-klippen-2015-06-18-05Der Klettersport unterstützt die Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen, vom Erleben der Natur mit allen Sinnen über Selbstwirksamkeits- und Grenzerfahrungen, bis hin zur Teamfähigkeit der sprichwörtlichen Seilschaft. Schon öfter sind Aktivitäten des ehemaligen Investmentbankers Richert, wie der umstrittene Neubau seines Hauses imm FFH-Schutzgebiet Hainberg, in den Fokus der Öffentlichkeit geraten. Der Landkreis Wolfenbüttel macht sich die Interessen des Grundeigentümers einseitig in unverständlichem Maße zu eigen.

Unsere Position zum Kletterverbot

  • Der Bescheid zum Kletterverbot des LK Wolfenbüttel ist rechtswidrig und widerspricht einschlägiger Bundes- und Landesgesetzgebung.
  • Es ist nicht nachvollziehbar, warum sich der Landkreis die Argumente des Grundeigentümers auf Kosten der Allgemeinheit zu eigen macht.
  • Das Verbot könnte bundesweit Signalwirkung haben. Deshalb werden die Kletterverbände auf politischer und rechtlicher Ebene alles tun, um das Kletterverbot rückgängig zu machen.

Das Klettergebiet Bodensteiner Klippen

bodensteiner-klippen-2015-06-18-02Das reizvolle Sandsteingebiet mit Klettereien leichter bis mittlerer Schwierigkeit ist eines der traditionsreichsten Klettergebiete Niedersachsens. Die Felsen in den Landkreisen Goslar und Wolfenbüttel liegen im Flora-Fauna-Habitat 120 „Hainberg, Bodensteiner Klippen“. Auf Basis der Landschaftsschutzgebietsverordnung von 2007 darf an den Felsen im LK Goslar naturverträglich geklettert werden. Ebenso wäre es an den Felsen im LK Wolfenbüttel naturvergräglich möglich. Seit Richert das Grundstück Erwerb im März 2003 erwarb, gab es jedodoch immer wieder Konflikte um das Klettern an den Felsen im LK Wolfenbüttel.

Klettern im rechtlichen Rahmen
Der Wald hat in den Waldgesetzen der Bundesländer gleichberechtigt eine Nutz- (Waldwirtschaft), Schutz (Naturschutz)- und Erholungsfunktion. Das Betreten des Waldes zu Erholungszwecken ist allgemein erlaubt (Betretensrecht). Auch Privatwaldeigentümer haben nach der Sozialpflichtigkeit des Eigentums im Grundgesetz das freie Betreten des Waldes zu dulden. Klettern gehört nach dem Bundesnaturschutzgesetz und Auskünften der Landwirtschaftsministerien zur Erholung. Daher darf man an Naturfelsen genehmigungsfrei Klettern. Die Belange des Naturschutzes, der in Niedersachsen gleichrangiges Verfassungsziel ist, sind dabei zu berücksichtigen.

Die Kletterverbände haben 2000 die „Kletterkonzeption für die Naturfelsen in Niedersachsen“ vorgelegt, die für alle Felsen naturschutzfachlich abgestimmte Zonierungsregelungen vorschlägt. Der Landtag hat 2002 einstimmig beschlossen, die Kletterkonzeption zur Grundlage der weiteren Entwicklung von Klettern und Naturschutz zu machen.

Die Geschichte des Konflikts
bodensteiner-klippen-2015-06-18-01Seit 2008 versucht Richert das Klettern auf seinem Privatgrund zu verbieten und war nicht zu konfliktlösenden Gesprächen mit den Kletterverbänden bereit. 2012 hängte er Schilder mit Kletterverbot auf, im Sommer 2014 zeigte er Kletterer an den Felsen an.

Im Bescheid über das Kletterverbot beruft sich der Landkreis auf den §31 des Nieders. Waldgesetzes, der zur Abwehr von Gefahren für Leib und Leben und die Natur dient, der übermäßigen Belästigungen des Grundeigentümers entgegenwirken sowie die ordnungsgemäße Ausübung der Waldwirtschaft sicherstellen soll. Die Argumente des LK im Bescheid sind größtenteils nicht nachvollziehbar, auch in anderen Konfliktfällen hat sich der Landkreis aus unverständlichen Gründen hinter Richert gestellt:

  • Abriss und Neubau seines Hauses im FFH Gebiet Hainberg, Bodensteiner Klippen
  • Vergrößerung seines Grundstücks und Ziehen des neuen Zaunes zur Sofaklippe
  • Verlegung des kartierten Wanderweges

Die Kletterverbände IG Klettern und Deutscher Alpenverein

Die IG Klettern Niedersachsen und der Deutsche Alpenverein sind die Interessenvertretung der niedersächsischen Kletterer im Themenfeld Klettern, Naturschutz und Eigentümerinteressen. Sie kommunizieren mit Behörden ausgehandelte Regelungen an die Kletterer und arbeiten durch Besucherlenkung und Veröffentlichung für deren Einhaltung. Der Deutsche Alpenverein hat 1,1 Millionen Mitglieder und ist der größte Bergsportverein der Welt. Ursprünglich für die Förderung des Bergsteigens in den Alpen gegründet, vertritt er die Interessen der Bergsportler bundesweit. Er ist in Bayern anerkannter Umweltschutzverband. Die Ortsvereine (sog. Sektionen) haben in Niedersachsen 16.000 Mitglieder.

    Text: Axel Hake, Kletterszene Foto: © IG Klettern Niedersachsen e.V.
  • Beitragsdatum 19. Juni 2015