Bloß keine Panik! [Kuhangriff-Urteil]

Am 20. Februar hat das Landesgericht Innsbruck ein vielbeachtetes Urteil gefällt. Darin wurde ein Almbauer zur Zahlung einer hohen Schadenersatzsumme an die Hinterbliebenen einer 2014 tödlich verunfallten Wanderin verurteilt. Diese war von einer Kuhherde zu Tode getrampelt worden. In der Öffentlichkeit wird nun viel darüber diskutiert, ob dieses Urteil gravierende Folgen haben könnte – sowohl für den Almbetrieb als auch für den Tourismus. Es genügt allerdings ein Blick auf das Urteil, um zum Schluss zu kommen: Hier ist Gelassenheit angebracht.

 

Im Urteil geht es um eine besondere Situation

Der tödliche Unfall, um den es beim aktuellen Urteil geht, ereignete sich an einem stark frequentierten Weg zu einer beliebten Gaststätte inmitten des Weidegebiets einer zuvor bereits mehrfach für ihr agressives Verhalten aufgefallenen Mutterkuhherde. Das Landesgericht Innsbruck schreibt in der Zusammenfassung des Urteils:

„An derart stark frequentierten Orten reicht ein bloßer Hinweis auf das Vorhandensein einer Mutterkuhherde nicht aus, sondern ist zusätzlich eine Abzäunung notwendig, um der von den Tieren ausgehenden Gefahr zu begegnen.“

 

Die Einzäunung aller Almflächen wird nicht gefordert

Ebenfalls in der Zusammenfassung des Urteils schreibt das Landgericht Innsbruck: „Entgegen der – in der Öffentlichkeit – immer wieder propagierten Ansicht geht es hier nicht darum, sämtliche Wege in einem Weidegebiet abzuzäunen, sondern nur um den konkreten Unfallbereich. Eine Abzäunung sämtlicher Wege durch ein Almgebiet wäre einerseits wohl nicht notwendig (…), andererseits wäre ein solcher Aufwand dem Tierhalter kaum zumutbar.“ Anders formuliert: Die Situation am Unfallort war sehr speziell – die Kombination aus sehr hoher Frequentierung durch Wanderer und aggressiven Tieren – und findet sich im „normalen“ Almgelände eher selten. Deshalb sind auf den allermeisten Almflächen auch keine massiven Konsequenzen zu befürchten.

 

Die Almflächen sind wesentlicher Teil der Alpen

Nun ist die Aufregung bei den Almbauern gut nachvollziehbar – und auch bei den Touristikern. Denn schon stehen Ankündigungen der Almbauern im Raum, die Wanderwege über ihre Weideflächen zu sperren. Gerade deshalb ist es jetzt besonders wichtig, gelassen zu bleiben und die Bedeutung des Urteils richtig zu lesen. In Tirol findet deshalb am Mittwoch, 27. Februar, auf Einladung der Landesregierung ein Runder Tisch statt, an dem auch der Österreichische Alpenverein teilnimmt. Mit ihm teilt der Deutsche Alpenverein die Überzeugung, dass Almflächen zum Wesen der Alpen gehören und in der jetzigen Form unbedingt zu erhalten sind. Sie machen das Landschaftsbild erst so vielfältig und abwechslungsreich, wie wir alle es schätzen. Es ist deshalb im ureigensten Interesse aller Bergsportlerinnen und Bergsportler, sich in Weidegebieten angemessen zu verhalten. Nur so wird eine Koexistenz von Almbewirtschaftung und Bergtourismus auch in Zukunft so gut funktionieren, wie es seit vielen Jahrzehnten bereits funktioniert.

 

So begegnet man Kuhherden am besten

  • Abstand halten und Hunde anleinen
    Das A und O: Wanderer sollten ausreichend Abstand zu den Kühen halten. Wenn möglich, sollte man den markierten Wanderweg nicht verlassen; im Zweifel kann es aber nötig sein, einen Umweg zu machen. Hunde sollten angeleint sein. Aber Achtung: Wenn Kühe aggressiv werden, sollte man den Hund laufen lassen. Ihm laufen die Kühe in der Regel nach, die Menschen sind damit aus der Gefahrenzone. Hunde sind schneller als Kühe und kommen nahezu immer unversehrt davon.
  • Körpersprache (erkennen)
    Eine Kuh sollte man nicht mit den Augen fixieren. Außerdem: Die Tiere nicht erschrecken, stets entspannt und vor allem ruhig bleiben. Gleichzeitig stets auf Drohgebärden der Tiere achten – wie das Senken des Kopfes, Scharren, Brüllen oder Schnauben.
  • Vorsicht bei Kalb und Mutterkuh
    Kühe sind keine Kuscheltiere – die Tiere daher in Ruhe lassen und die Kälber auf keinen Fall streicheln oder gar füttern. Wenn eine Mutterkuh ihren Nachwuchs gefährdet sieht, ist sie bereit alles zu tun, um das Kalb zu schützen und den vermeintlichen Eindringling heftig zu attackieren.
  • Im Fall der Fälle
    Nähert sich eine Kuh und greift an, dann gilt: Ruhe bewahren, dem Tier nicht den Rücken zukehren und die Weide möglichst zügig, aber geordnet verlassen. Im alleräußersten Notfall der Kuh mit dem Wanderstock auf die Nase schlagen.
  • Beobachten und andere Wanderer aufmerksam machen
    In aller Regel lässt sich schon von Weitem erkennen, ob Kühe „auf Krawall gebürstet“ sind. In solch einem Fall empfiehlt es sich, die Tiere in ausreichend großer Distanz (20 – 50 Meter Abstand) zu umgehen. Zudem: Wer bemerkt, dass sich ein anderer Wanderer falsch oder unvorsichtig gegenüber den Weidetieren verhält – einfach direkt und ohne zu zögern darauf aufmerksam machen!

Tipps zum richtigen Umgang mit Weidetieren gibt auch die Landwirtschaftskammer Tirol

 

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Video-Link: https://youtu.be/MJfMNrQZii8
    Text: Deutscher Alpen Verein Foto: Hans Herbig
  • Beitragsdatum 4. März 2019