Alpenverein fordert ein Mitspracherecht und startet Petition für das Kärntner Eisklettermekka – Maltatal

Die Ausweisung eines Wildschutzgebietes im Maltatal hat der Tourismusregion schweren Schaden zugefügt. Im Bereich der Kesselwände, dem Herzstück des Eisklettersports, herrscht in den Wintermonaten ab sofort ein striktes Betretungsverbot. Der Alpenverein als größte Interessensvertretung der Bergsportler kämpft nun gegen eine gesetzliche Schieflage an: Die einseitige Auslegung des Jagdgesetzes, um Partikularinteressen durchzusetzen – zu Lasten von Freizeitsportlern und Erholungssuchenden. Der Bergsportverein kritisiert die fehlenden Partei- und Beschwerderechte bei der Ausweisung von Wildschutzgebieten und bündelt seinen Widerstand jetzt in einer Petition.

Es ist ein herber Schlag für das Maltatal: Die zehn beliebtesten Routen des Eiskletterparadieses dürfen offiziell nicht mehr betreten werden. Auch von den ausgewiesenen Wegen im Wald dürfen Wanderer nicht mehr abkommen. Per Gesetz und Definition ist das Sperrgebiet im Winter nur mehr für autorisierte Personen voll zugänglich, obwohl der Schutzbedarf in dieser Zone fraglich ist.

Petition und Trutzpartien: Widerstand formiert sich

Der Unmut in der (bisher sehr kooperativen) Eiskletterszene wächst zusehends und so ist bereits von ersten „Trutzpartien“ und Protestklettereien die Rede. Auch der Alpenverein, mit 521.000 Mitgliedern die größte Interessensvertretung der Bergsportler, stemmt sich mit aller Kraft gegen das Betretungsverbot im Maltatal. Um endlich Partei- und Beschwerderechte bei der Ausweisung von Wildschutzgebieten zu erhalten und das Maltatal für die Öffentlichkeit wieder freizukämpfen, hat der Verein nun eine Petition gestartet. Unter www.alpenverein.at/maltatal können Bergsportler und Freunde des Alpenvereins ihre Unterstützungserklärung für eine frei zugängliche Bergnatur im Maltatal abgeben.

„Das Wildschutzgebiet im Maltatal Alpenverein_Maltatal-Strannerbach_Lieb-Lindwurde bis ins Jahr 2020 zum Sperrgebiet erklärt, wir erhoffen uns durch die Unterstützung aus der Bevölkerung ein Einlenken der Behörden und künftig eine Einbeziehung aller Betroffenen bei der Ausweisung von Wildschutzgebieten. Nur so können wir einen Fleckerlteppich aus Betretungsverboten verhindern und eine Raumplanung mit Weitblick ermöglichen“, so Peter Kapelari, Stv. Generalsekretär und Leiter der Abteilung Hütten, Wege & Kartografie im Alpenverein.

Derzeit kann ein Zehntel jedes Jagdgebiets als Wildschutzgebiet ausgewiesen werden, ohne auf die umliegenden Gebiete Rücksicht zu nehmen. Einen übergreifenden wildökologischen Raumplan gibt es derzeit nur in der Theorie.

Erholungssuchende zunehmend aus Naturräumen verbannt

„Was im benachbarten Seebachtal vor einem Jahr begonnen hat, passiert jetzt auch im Maltatal: Das Kärntner Jagdgesetz wird zunehmend instrumentalisiert, um unter dem Deckmantel des Wildschutzes Partikularinteressen durchzusetzen und Erholungssuchende aus den Naturräumen des Landes zu verbannen“, empört sich Joachim Gfreiner, Vorsitzender des Kärntner Landesverbandes im Alpenverein.

„Wir unterstützen Ruhezonen, wenn sie wildökologisch sinnvoll sind, das ist auch unser Auftrag als Naturschutzorganisation. Voraussetzung ist aber, dass die betroffenen Interessensgruppen mit einbezogen und die Entscheidungen objektiv getroffen werden. Wir werden es nicht zulassen, dass das Gesetz dazu missbraucht wird, Sperren ‚auf Wunsch‘ durchzusetzen“, so Gfreiner.

Kein Mitspracherecht: Alpenverein fordert Parteistellung

Alpenverein_Maltatal-Superfeucht_RuescherEin Mitspracherecht haben Organisationen wie der Alpenverein bei der Ausweisung von Wildschutzgebieten derzeit nicht. „Wir haben zwar ein Anhörungsrecht, in der Praxis wird die Stellungnahme der Bergsport- und Naturschutzorganisationen aber oft nur schulterzuckend zur Kenntnis genommen. Kletterer, Wanderer und andere Erholungssuchende sind die Leidtragenden, bleiben aber vom Verfahren ausgeschlossen“, sagt Peter Kapelari vom Alpenverein.

„Parteistellung hatte im aktuellen Verfahren nur der Antragsteller, der natürlich seine eigenen Interessen vertritt. Wir fordern daher dringend Partei- und Beschwerderechte bei der Ausweisung von Wildschutzgebieten, um rechtzeitig auf Missstände hinweisen zu können“, so Kapelari.

 

Wildökologische Notwendigkeit nur Vorwand?

„Fakt ist, sowohl im Seebachtal als auch im Maltatal gibt es geeignetere Orte für ein Wildschutzgebiet“, sagt Hans Jury von der lokalen Alpenvereinssektion Gmünd.

„Dass die wildökologische Notwendigkeit genau dort bestehen soll, wo sich seit Jahren das Mekka der Eiskletterszene befindet, ist wirklich zu bezweifeln. Sogar die heimischen Jäger sprechen von einer Farce. Es ist offensichtlich, dass hier versucht wird, die Gruppe der Eiskletterer aus dem Gebiet zu verbannen – denn die hat genau in diesen unwirtlichen Gräben ihr Eldorado gefunden“, so Jury.

Imageschaden für Nationalparkgemeinde

Dem schließt sich Klaus Rüscher, BürgermeisterAlpenverein_Maltatal-Titanus-Nove-1_Lieb-Lind der Gemeinde Malta, an: „Es ist schon verwunderlich, dass der Besitzer von tausenden Hektar unberührter Waldfläche genau jene kleine Fläche als ‚bevorzugtes Einstandsgebiet‘ und Wildruhezone durchgeboxt hat, die für Freizeitsportler am attraktivsten ist und vom Wild aufgrund der exponierten Lage ohnehin gemieden wird.“ In Wahrheit sei der überhöhte Wildbestand längst kein Geheimnis mehr. „Die Kärntner Jägerschaft hat versagt, und jetzt sollen plötzlich Erholungssuchende für die Versäumnisse verantwortlich gemacht werden“, schüttelt Rüscher den Kopf.

Der Bürgermeister und Betreiber eines Gästehauses befürchtet einen großen Imageschaden für das Bergsteigerdorf Malta und die aufstrebende Nationalparkgemeinde, deren Konzept auf einem naturnahen Freizeittourismus fußt. Ein Rückgang der Nächtigungszahlen sei bereits jetzt zu spüren, obwohl die Eiskletterverhältnisse ideal gewesen wären.

Forderung des Alpenvereins im Interesse aller Bergsportler:

  • Freigabe der Kesselwände, Herzstück des Eisklettersports im Maltatal, und Aufhebung des Wildschutzgebiets!
  • Ein tatsächliches Mitspracherecht bei der Ausweisung von Wildschutzgebieten durch Parteistellung und Beschwerderecht!
  • Freiwillige Besucherlenkungsprojekte als erste Maßnahme der Konfliktlösung!
  • Verwaltungsrechtliche Betretungseinschränkungen nur in absoluten Ausnahmefällen und unter Beiziehung anerkannter und unabhängiger Wildökologen!
  • Eine Raumplanung mit Weitblick, um einen Fleckerlteppich aus Betretungsverboten zu verhindern!
    Text: Monika Melcher OeAv Foto:Klaus Rüscher,Stefan Lieb-Lind,  / OeAv
  • Beitragsdatum 22. Februar 2017